Gutes hinterlassen
Tipps des Deutschen Tierschutzbundes zur Abfassung eines Testaments
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und dabei ihre treuen Lebensbegleiter, die Tiere, besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben! Dennoch kann man auch für sein geliebtes Tier auch nach dem eigenen Tode sorgen. So kann man dem Erben, einer Person oder einer Einrichtung wie dem Deutschen Tierschutzbund Ortsverein Hannover e. V. eine Auflage erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage kann genau geregelt sein, wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm wird.
Tipps des Deutschen Tierschutzbundes zur Abfassung eines Testaments
Häufig wenden sich Menschen an den Tierschutzverein, die keine Verwandten haben und deren Erbe, wenn vorher keine Regelung getroffen wurde, nach der gesetzlichen Regelung vollständig und anonym der Staatskasse zufließen würde. Ein Testament sollte man insbesondere dann errichten, wenn man Personen außerhalb der Verwandtschaft und der Ehe, also außerhalb der gesetzlichen Erbfolge, begünstigen möchte.
Mit einer Erbregelung als Spende an das Tierheim Burgdorf können Sie auch nach Ihrem Tod aktiv etwas für den Tierschutz tun. Wir halten Ihr Andenken in Ehren und helfen Tieren in Not.
Sofern Sie mehr Informationen zum Thema Erbschaften erhalten möchten helfen wir Ihnen gerne weiter. Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Anette Tecins aus unserer Vereinsgeschäftsstelle unter
Telefon 05136/9204301 oder per E-Mail unter Deutscher_Tierschutzbund@htp-tel.de gerne zur Verfügung.