Niedersachsen kann Zukunft - Ergebnisse der Niedersächsischen Haushaltklausurtagung 2025
12. Juli 2025
Investitionsmittel des Landes für die Tierheime in Niedersachsen
Niedersachsen kann Zukunft - Ergebnisse der Niedersächsischen Haushaltklausurtagung 2025
Die Landesregierung hat bei ihrer Haushaltsklausurtagung das größte Investitions- und Kommunalstärkungspaket in der Geschichte des Landes beschlossen und Investitionsmittel auch für Tierheime und Wildtierauffangstationen in Höhe von 20 Mio. € vorgesehen.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Unsere Tierheime bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren (Aufnahme von Fund-/Einziehungs- und Unterbringungstieren) an. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Aufnahme von Tieren aus privaten Haushalten angeboten, die aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden müssen. Dadurch stellen unsere Tierschutzvereine dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren selber nicht vorhalten. Sie sind damit der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und es ist nur folgerichtig, dass unsere Tierheime gefördert werden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung das erkannt und sich diesem drängenden Thema gestellt hat.“
Da aber in absehbarer Zeit nicht mit einer Verbesserung der Haushaltslage zu rechnen ist und zukünftig die Tilgung der heute aufgenommenen Investitionsschulden eine nicht unerhebliche Rolle spielen wird, stellt sich die Frage, wie die vorgesehenen Mittel nachhaltig und zukunftsfähig verwendet werden können, damit eine dauerhafte Förderung gewährleistet werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die zukünftige Bereitstellung von weiteren Investitionsmitteln in dieser Höhe aus dem jeweiligen Haushalt im Rahmen von Einsparungen zur Schuldentilgung in den nächsten Haushaltsjahren nicht einfacher werden wird.
Hierzu Ruhnke: „Wir schlagen dazu der Landesregierung vor, eine „Niedersächsische Tierschutzstiftung“ - analog der hessischen Tierschutzstiftung - einzurichten, mit der eine dauerhafte Förderung des Tierschutzes in Niedersachsen flächendeckend erreicht werden kann. Eine solche Stiftung kann dann Fördermittel aus den Erträgen des Stiftungskapitals leisten und mit jährlichen geringeren Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Landes und der Kommunen sowie Zustiftungen wie auch Spenden das Stiftungskapital stetig erhöhen, damit Fördermaßnahmen für die Tierschutzvereine mit ihren angeschlossenen Tierheimen verstetigt werden können.“
In Niedersachsen wird tagtäglich durch das haupt- und auch ehrenamtliche Engagement unserer Tierschutzvereine eine außerordentlich wichtige Leistung erbracht, um das Staatsziel Tierschutz mit Leben zu füllen. Nur durch dieses Engagement gelingt es, den karitativen Tierschutz und die amtliche Verwahrung von Tieren in Niedersachsen aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund wäre eine langfristige Förderung geeignet, die amtliche Verwahrung von Tieren und den karitativen Tierschutz in den Tierheimen dauerhaft zu sichern.