Der Deutsche Tierschutzbund hat einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung erarbeitet, mit dem der Verband heute an die Öffentlichkeit geht. Eine entsprechende Verordnung könnte die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren wirksam und umfassend einheitlich regeln. Bisher gibt es außer dem Tierschutzgesetz und einer Verordnung für Hunde keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Heimtierhaltung.
„Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder Österreich fehlt es in Deutschland nach wie vor an Regelungen zum Schutz der Heimtiere“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Dies hat zur Folge, dass quasi jedermann nach Gutdünken ein beliebiges Tier halten oder mit einer Tierart züchten kann. Auch zum Handel mit Heimtieren gibt es kaum Vorgaben. Mit unserem Vorschlag für eine Heimtierschutzverordnung geben wir der Politik einen Entwurf an die Hand, dessen Umsetzung bereits vorhandene Rechtsvorschriften ergänzen und konkretisieren sowie vorhandene Gesetzeslücken schließen könnte.“ Der Deutsche Tierschutzbund wird seinen Entwurf an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Fraktionen senden und sie auffordern, aktiv zu werden.
Eine Heimtierschutzverordnung könnte zunächst für die üblicherweise in Privathaushalten gehaltenen Heimtiere, also Hunde, Katzen und Kleinsäuger, gelten. In einem zweiten Schritt könnten Tierarten ergänzt werden, für welche eine Eignung zur Haltung als Heimtier wissenschaftlich nachgewiesen wurde - aus Tierschutzsicht, aber auch aus Arten- und Naturschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Regelungen zum tierschutzgerechten Umgang
Da viele Fehler in der Heimtierhaltung vor allem auf Unwissenheit beruhen, sieht der Entwurf vor, dass Tierhalter die notwendige Sachkunde nachweisen müssen. Konkrete Vorgaben, die zur Haltung von Katzen und kleinen Heimtieren bislang fehlen, werden im Entwurf des Deutschen Tierschutzbundes ebenfalls festgelegt. So sollten beispielsweise soziale Tierarten, wie Kaninchen oder Meerschweinchen, nicht allein gehalten werden. Auch die Zucht und den Handel regelt der Verordnungsentwurf. So konkretisiert er zum Beispiel den „Qualzuchtparagraphen“ des Tierschutzgesetzes, indem er tierschutzwidrige und daher nicht zulässige Züchtungen, wie Haarlosigkeit oder Kurznasigkeit, anführt. Heimtiere auf Parkplätzen oder auf Märkten unter freiem Himmel zu verkaufen, verbietet der Entwurf. Um Tiere und Halter einander besser zuordnen zu können, sind Hunde und Katzen mittels eines Transponders zu kennzeichnen und in einer dafür vorgesehenen Datenbank zu registrieren.
Unser Kommentar zu diesem Artikel:
Sehr positiv stellen wir fest, dass sich immer mehr Menschen bei uns über die richtige und artgerechte Haltung von Heimtieren informieren, aber insbesondere bei der Kleintierhaltung ist noch immer viel Unwissenheit zu beobachten. Und leider werden im Zoohandel oder auch auf dem allmonatlichen Pferdemarkt bei uns in Burgdorf Kleintiere und Vögel noch immer alleine verkauft. Es wird bei den Käufern nicht hinterfragt, ob schon Artgenossen im neuen Zuhause vorhanden sind, welche Haltung sie den Tieren bieten können und ob die Gehege/Volieren über eine geeignete Größe verfügen. Besonders auf dem Pferdemarkt Burgdorf, wo leider noch immer Tiere zum Verkauf angeboten werden dürfen, werden die Kleintiere scheinbar ohne Beratung verkauft. Oder die neuen Halter erfahren erst durch einen überraschenden Nachwuchs, dass man ihnen ein unkastriertes Pärchen statt wie gewollt, zwei gleichgeschlechtliche Tiere verkauft hat. Solche "Fehlkäufe" bekommen wir als Tierheim oftmals schon ab dem folgenden Tag zu spüren, indem uns Fundtiere gebracht werden, die, teilweise noch im Kauf-Karton oder später insgesamt dem Nachwuchs, einfach irgendwo "entsorgt" werden, weil der Kauf unüberlegt und ohne Wissen/Vorbereitungen getätigt wurde.
Wir würden eine solche Heimtierschutzverordnung also selbstverständlich sehr begrüßen.