17.07.2025
Brandschutz in Stallanlagen – weiterhin große Mängel auch in Niedersachsen
Aktuell haben wir innerhalb kurzer Zeit in Niedersachsen eine hohe Anzahl von Tieren, die in ihren Ställen bei lebendigem Leib verbrannt sind, verzeichnen müssen– ein Szenario, das sich weiterhin tagtäglich nicht nur in Altanlagen, sondern auch in neu gebauten Ställen wiederholen kann. Stallbrände setzen sich in Niedersachsen in ihrer Anzahl und in ihrem Ausmaß an Tierverlusten Jahr für Jahr fort.
Die zurückliegenden Stallbrände in Melle, Großenkneten, Lorup, und Stadtland, bei denen unzählige Pferde, Rinder, Schweine und Hühner unnötigerweise durch Feuer im Stall sterben mussten, zeigt, dass auch Niedersachsen immer noch nicht seine Hausaufgaben zum vorbeugenden Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gemacht hat.
„Die Niedersächsische Bauordnung macht bezüglich des Rettungsanspruches keinen Unterschied zwischen Menschen und Tieren“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. „Die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und die Rettung der Tiere im Brandfall muss demzufolge genauso effektiv organisiert werden wie die von Menschen.“
Ruhnke weiter:“ Wir sind im Rahmen unserer Beteiligungsrechte bei der Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren zu Tierhaltungsanlagen zu der traurigen Erkenntnis gelangt, dass in Niedersachsen viele Lücken in den rechtlichen Vorgaben zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie zur Tierrettung im Brandfall bestehen“.
So fehlt es z. B. an Löschwasser in unmittelbarer Nähe des Brandfalls, an sonstigen Löschmitteln innerhalb der Gebäude, an fehlenden Aufstellungsflächen für die Feuerwehreinsatzkräfte rund um die betroffenen Ställe, an Rauchabzugs- und Rauchmeldeanlagen, an Notstromaggregaten, an schwer entflammbaren Baustoffen, an Evakuierungswegen und Evakuierungsflächen für die Tierrettung. Zusätzlich werden die elektrischen Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, Heizstrahler oder/und Gastanks in der Nähe der Stallgebäude nicht als potenzielle Gefahrenquellen erachtet.
Bei der Bewertung des Gefährdungspotenzials wird dabei auch vergessen, dass sich nicht nur Tiere in den Stallgebäuden aufhalten können, sondern auch Personal zur Reinigung, für Reparaturarbeiten, zur Ein- und Ausstallung der Tiere, zur tierärztlichen Betreuung, zur Probennahme, zur Impfung, zur Beratung, im Rahmen behördlicher Kontrollen sowie zur täglichen Kontrolle der Tierhalter nebst eigenem Personal.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen fordert zum wiederholten Male zum Schutz der Tiere und zur Vermeidung von Stallbränden eine umgehende Anpassung und einheitliche Umsetzung des niedersächsischen Baurechts für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Im Rahmen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind vor Erlaubniserteilung ausnahmslos vollständige Brandschutzkonzepte einzufordern. Diese sind inhaltlich landeseinheitlich verbindlich festzulegen und regelmäßig zu evaluieren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Organisation der Tierrettung im Brandfall zu legen.
Auf diese Weise könnte zukünftig das Risiko von Bränden in Tierhaltungsanlagen mit dem dabei entstehenden unfassbaren Leid zigtausender Tiere und damit auch die durch einen Brand entstehenden existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schäden für den Tierhalter minimiert und die Feuerwehreinsatzkräfte entlastet werden.